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DEN ABSCHIED REGELN

Bestattungsverfügung: Wünsche zur eigenen Bestattung festlegen

Nach dem Tod eines Menschen müssen Angehörige oft in kurzer Zeit die Beerdigung organisieren und viele wichtige Entscheidungen treffen - etwa ob der Verstorbene in einem Sarg begraben oder eingeäschert werden soll. Wenn Sie zu Lebzeiten eine Bestattungs­verfügung verfassen, ist das für Ihre Angehörigen eine große Hilfe.

Ist ein Testament hierfür geeignet?

Nein, den geschieht die Regelung zur Bestattung nur innerhalb des Testaments, ergeben sich zum Teil Probleme. Einerseits wird die Bestattung nicht zwingend auch von den Erben organisiert.

Andererseits wird das Testament zuweilen erst nach der Beerdigung geöffnet – selbst wenn die Erben den Wünschen des Verstorbenen entsprechen wollen, ist es dafür dann manchmal schon zu spät.

Eine Bestattungsverfügung schafft frühzeitig Klarheit 

Diese dient dazu, Ihre Hinterbliebenen darüber zu informieren, welche Arrangements nach Ihrem Tod getroffen werden sollen.

Inhalt Ihrer Bestattungsverfügung können beispielsweise Form und Ausrichtungsart der Trauerfeier sein, der Inhalt der Traueranzeige, eine Liste der zu benachrichtigenden Personen, die Gestaltung des Grabes sowie der Name desjenigen, der im Falle von Unklarheiten die notwendigen Entscheidungen treffen soll.

 

Tipp: Bewahren Sie die Bestattungs­verfügung nicht mit dem Testament auf, sondern im Familien- oder Stamm­buch. Das Dokument brauchen Ihre Angehörigen in Ihrem Todes­fall als erstes. Binden Sie Ihre Angehörigen mit in die Planung ein und geben Sie dem Fürsorgeberechtigten zu Lebzeiten eine Kopie Ihrer Wünsche.

Sollten sich Ihre Wünsche ändern, können Sie jederzeit eine neue Verfügung schreiben.

Selbstverständlich Beraten wir Sie auch gern zu diesem Thema, kostenlose Vordrucke sind bei uns jederzeit erhältlich.

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